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   BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13   

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https://dejure.org/2014,9024
BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13 (https://dejure.org/2014,9024)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2014 - 1 WB 36.13 (https://dejure.org/2014,9024)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 1 WB 36.13 (https://dejure.org/2014,9024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 1 S. 2; WBO § 21 Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Bundeswehrsoldaten auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13
    Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 39.10

    Antragsbefugnis; subjektives Recht; Wahrnehmungszuständigkeit in hierarchischer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13
    Der Soldat kann nur ein ihm persönlich zustehendes Recht ("sein Recht") bzw. eine Verletzung ihm persönlich dienender Pflichten ("Pflichten ... ihm gegenüber") geltend machen (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 39.10 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 79 Rn. 17 = NZWehrr 2012, 33).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 6.11

    Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insb. Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79

    Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13
    Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 39.96

    Feststellungsinteresse - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13
    Derartige Zweckmäßigkeitserwägungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 39.96 - und vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 28.04 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 4 S 2773/19

    Gewährung einer Auslandsverpflichtungsprämie; Ermessensausübung ausschließlich im

    Daran fehlt es, wenn die gesetzliche Regelung, die der Verwaltung ein Ermessen einräumt, ausschließlich der Durchsetzung von öffentlichen Interessen dient und nicht - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (BVerwG, Urteile vom 04.11.1976 - 2 C 40.74 -, Juris Rn. 28, vom 26.02.1993 - 8 C 20.92 -, Juris Rn. 13, vom 26.10.2000 - 2 C 38.99 -, Juris Rn. 20, vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, Juris Rn. 27, und vom 11.10.2016 - 2 C 11.15 -, Juris Rn. 27), wobei eine lediglich mittelbar-tatsächliche Begünstigung zur Begründung eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensausübung nicht ausreicht (BVerwG, Urteile vom 13.10.1994 - 7 C 15.94 - Juris Rn. 11, vom 26.10.2000 - 2 C 38.99 -, Juris Rn. 20, und vom 27.02.2014 - 1 WB 36.13 -, Juris Rn. 20).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 42.13

    Rechtmäßigkeit der Entpflichtung eines Berufssoldaten zur fliegerischen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insbesondere Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 LS und Rn. 16 ff.; siehe auch Beschluss vom 27. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 36.13 - Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insb. Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff. sowie zuletzt etwa Beschluss vom 27. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 36.13 - Rn. 16 ff.).
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